Barrierefreiheits-Erklärung für die Projektmanagementplattform (ProMaP)
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei, Abteilung V „Strategie, Steuerung, Recht und Prozesse“, Digitalisierungsmanagement
Wir haben den Anspruch, ProMaP barrierefrei zu gestalten. Deshalb arbeiten wir derzeit daran, die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert? Diese Erklärung wurde am 17.10.2024 erstellt. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.